Worum geht es?
Wer aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit seinen freien Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, ist geschäftsunfähig. Dann können wirksame Willenserklärungen in der Regel nur noch von vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden – etwa auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht oder durch gerichtlich bestellte Betreuer. Dieser Überblick fasst zusammen, was das bedeutet und wer unter welchen Voraussetzungen handeln darf.
Warum haben wir den Überblick erstellt?
Viele Menschen unterschätzen, wie schnell bestehende Verpflichtungen weiterlaufen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst bestimmen können – und wie entscheidend es dann ist, ob eine passende Vollmacht vorliegt. Ohne klare Regelung drohen Unsicherheit, Verzögerungen und im Zweifel eine rechtliche Betreuung.
Der Überblick soll helfen, Geschäftsunfähigkeit nicht erst im Ernstfall zu verstehen: Was sie bedeutet, wer sie feststellt, welche Auswirkungen sie hat und welche vier Wege zur Vertretung es gibt. So lässt sich die eigene Vorsorge frühzeitig und bewusst gestalten.
Was enthält der Überblick?
- Bedeutung der Geschäftsunfähigkeit und Verlust der freien Willensbestimmung
- Wer Gutachten beauftragt und wer Geschäftsunfähigkeit rechtlich feststellt
- Auswirkungen auf neue und bestehende Rechtsgeschäfte sowie laufende Verpflichtungen
- Vier Wege zur Vertretung: unbedingte Vollmacht, Nutzungseinschränkung, Voraussetzungen und fehlende Vollmacht
- Blick in die Muster-Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz (Innen- und Außenverhältnis)
Für wen ist der Überblick geeignet?
- Für Menschen, die ihre Vorsorgevollmacht und Vertretungsregeln rechtzeitig klären möchten
- Für Angehörige und Bevollmächtigte, die Innen- und Außenverhältnis einer Vollmacht besser verstehen wollen
- Für alle, die wissen möchten, was passiert, wenn keine ausreichende Vollmacht vorliegt
- Für alle, die sich einen kompakten Überblick verschaffen möchten, bevor sie tiefer in die eigene Vorsorgeplanung einsteigen