Testierfreiheit
Die Verteilung eines Nachlasses kann durch ein Testament frei bestimmt werden — vorbehaltlich gesetzlicher Grenzen.
Diese Vorschau nutzt moderne Standards (z. B. IntersectionObserver). Bitte aktualisiere deinen Browser oder deaktiviere eingeschraenkte Modi, um die Seite zu sehen.
Ein merklicher Teil des Erbes verschwindet im System
Vermögen entsteht über viele Jahre — oft verbunden mit klaren Vorstellungen bezüglich der Verwendung, auch über den Tod hinaus.
Dass Steuern und Kosten einen Nachlass bereits vor der Verteilung reduzieren, ist wenig überraschend. Weniger offensichtlich ist jedoch, wie viele Parteien außerhalb der Familie von einem Erbe profitieren — insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge greift.
Um diesen Umstand besser darzustellen, haben wir verschiedene Studien und Datenquellen zusammengeführt und quantifiziert, wer in welchem Umfang daran teil hat.
Für die dargestellten Werte existiert keine umfassende, einheitliche Statistik. Gerade diese fehlende Transparenz ist Teil des Problems.
Daher haben wir eine Vielzahl einzelner Studien und Datenquellen unterschiedlicher Qualität zusammengeführt und auf eine gemeinsame Grundlage gebracht, um die Effekte vergleichbar zu machen.
Zusätzlich ist die Vermögensverteilung in Deutschland stark ungleich.
Die Ergebnisse stellen daher eher normalisierte Durchschnittswerte dar als einen typischen Einzelfall. Sie zeigen jedoch belastbar, in welcher Größenordnung verschiedene Parteien über alle Erbfälle hinweg an Nachlässen partizipieren.
Ø vererbtes Vermögen pro Erbfall (DE)
.000 €
Typische durchschnittliche Abflüsse pro Erbfall — vor der Nachlassverteilung: (proportional zur Höhe des Nachlasses)
In Summe reduziert sich die effektive Erbschaft an die Nachkommen um ~17.600 € — etwa 4,8 %. Ein Betrag, der so selten geplant ist — sich durch vorausschauende Planung aber in vielen Fällen zumindest teilweise vermeiden lässt.
Rund jeder dritte Erbfall in Deutschland erfolgt ohne oder mit nur geringem übertragbarem Vermögen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dabei keine Kosten oder Risiken entstehen. Ein kurzer Blick ins Erbrecht hilft, die Zusammenhänge besser zu verstehen:
Erbrechtliche Systeme weltweit folgen ähnlichen Grundprinzipien, unterscheiden sich jedoch in ihrer konkreten
Ausgestaltung.
Der wichtigste Unterschied liegt zwischen Civil Law (Europa) und Common Law (USA & UK) —
insbesondere in der Rechtsnachfolge und der Haftung.
Die Verteilung eines Nachlasses kann durch ein Testament frei bestimmt werden — vorbehaltlich gesetzlicher Grenzen.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der die Verteilung in der Regel nach Verwandtschaftsgrad und Familienstruktur bestimmt wird.
Die nächsten Angehörigen haben oft Anspruch auf einen Pflichtteil, der auch mit einem Testament nur bedingt reduziert werden kann. In Deutschland beträgt der Pflichtteil in der Regel 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Kinder haben oft Anspruch auf einen Pflichtteil sowie einen weiteren gesetzlich geschützten Anteil, der auch durch ein Testament nur eingeschränkt verändert werden kann. In Spanien beträgt der Pflichtteil ein Drittel des Nachlasses, ein weiteres Drittel kann nur unter den Kindern verteilt werden. Ehepartner erhalten in der Regel lediglich ein Nutzungsrecht an einem Teil des Nachlasses.
Lebenspartner haben häufig Anspruch auf einen Mindestanteil, der jedoch aktiv eingefordert werden muss. Die konkreten Regelungen und Quoten variieren je nach Bundesstaat.
Nahe Angehörige können den Nachlass nachträglich auf angemessene finanzielle Absicherung prüfen lassen – das Gericht entscheidet im Einzelfall.
Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger ein: Der Nachlass umfasst sowohl Vermögen als auch Verbindlichkeiten. Schulden und Verträge gehen vollständig auf die Erben über.
Im Common Law erfolgt keine direkte Gesamtrechtsnachfolge: Der Nachlass wird zunächst zentral als eigenständiges Vermögen (Estate) verwaltet. Schulden werden daraus beglichen, bevor das verbleibende Vermögen an die Erben verteilt wird.
Im Common Law erfolgt keine direkte Gesamtrechtsnachfolge: Der Nachlass wird zunächst zentral als eigenständiges Vermögen (Estate) verwaltet. Schulden werden daraus beglichen, bevor das verbleibende Vermögen an die Erben verteilt wird.
Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden. Unterbleibt eine fristgerechte Ausschlagung, gilt die Annahme in der Regel automatisch; in der Praxis kann schon frühes, eindeutiges Handeln als Annahme gewertet werden.
Die Erbschaft kann innerhalb von 2 Monaten nach zulässiger Aufforderung (frühestens 4 Monate nach Eröffnung) ausgeschlagen werden. Unterbleibt eine fristgerechte Ausschlagung, gilt die Annahme in der Regel automatisch; in der Praxis kann schon frühes, eindeutiges Handeln als Annahme gewertet werden. Nach 10 Jahren ohne Erklärung gilt die Erbschaft als ausgeschlagen.
Die Erbschaft kann nach einer gerichtlichen Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist (typischerweise etwa 30 Tage) angenommen oder ausgeschlagen werden. Unterbleibt eine fristgerechte Erklärung, gilt die Erbschaft als angenommen. Ohne eine solche Aufforderung besteht keine feste Frist zur Entscheidung. In der Praxis kann schon frühes, eindeutiges Handeln als Annahme gewertet werden.
Die Erbschaft kann innerhalb von 10 Jahren ausgeschlagen werden. Unterbleibt eine fristgerechte Ausschlagung, ist eine spätere Ablehnung nicht mehr möglich; in der Praxis kann schon frühes, eindeutiges Handeln als Annahme gewertet werden.
Die Erbschaft kann im Vereinigten Königreich innerhalb von 2 Jahren durch einen Disclaimer abgelehnt werden. Eine automatische Annahme erfolgt nicht; in der Praxis kann jedoch eindeutiges Handeln eine spätere Ablehnung ausschließen.
Die Erbschaft kann in den USA innerhalb von 9 Monaten* durch einen Disclaimer abgelehnt werden. Eine automatische Annahme erfolgt nicht; in der Praxis kann jedoch eindeutiges Handeln eine spätere Ablehnung ausschließen. * Die konkreten Fristen und Anforderungen variieren je nach Bundesstaat.
Als Rechtsnachfolger haften Erben grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sofern der Nachlass nicht ausreicht und keine beantragten Haftungsbeschränkungen greifen.
Als Rechtsnachfolger haften Erben gegebenenfalls auch mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sofern der Nachlass nicht ausreicht und keine aktiv gewählten Haftungsbeschränkungen greifen.
Als Rechtsnachfolger haften Erben grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sofern der Nachlass nicht ausreicht und keine ausdrücklich gewählten Haftungsbeschränkungen greifen.
Hinweis: Kurzüberblick zur Einordnung, keine Rechtsberatung. Entscheidungen immer im konkreten Einzelfall mit qualifizierter Fachkraft prüfen.
Obwohl diese Grundprinzipien überschaubar sind, kennt sie nur ein kleiner einstelliger Anteil der Bevölkerung vollständig. Insbesondere die Aspekte zur Rechtsnachfolge, zum Erbantritt und zur Haftung sind vielen nicht bewusst.
Rund zwei Drittel der Erbfälle in Deutschland werden ohne Testament geregelt und folgen damit den Auffangregeln. Gleichzeitig kommt es in etwa einem Drittel der Fälle zu Konflikten unter den Erben, die im besten Fall nur Geld kosten – oder aber Familien entzweit.
Die meisten Menschen strukturieren ihren Nachlass nicht rechtzeitig – nicht aus einer informierten und bewussten Entscheidung heraus, sondern aufgrund einer Kombination von Hürden auf zwei Ebenen:
In der Folge fangen die meisten Menschen gar nicht erst an — bis es zu spät ist.
Selbst die dominierende Form der Testamente in Deutschland (Berliner Testament) adressiert maximal ein Drittel der Probleme.
Wer seinen Nachlass aktiv gestaltet, verwandelt diesen von einem passiven Ergebnis zur bewussten und optimierten Verteilung von Vermögen gemäß der eigenen Entscheidungen.
Das Thema Nachlass ist nicht statisch.
Rechtliche Rahmenbedingungen, typische Fehler und strukturelle Zusammenhänge entwickeln sich kontinuierlich weiter – und sind in ihrer Gesamtheit schwer zu überblicken.
Wir fassen relevante Entwicklungen zusammen, stellen Zusammenhänge dar und ergänzen diese um konkrete Orientierungshilfen.