Worum geht es?
Erbrecht und Steuerrecht sind in Deutschland eng verknüpft. Insofern prüft das Finanzamt auch bei einer Erbschaft, ob Steuern anfallen. Dieser Zweiseiter fasst zusammen, welche Freibeträge und Befreiungen bei der Erbschaftsteuer Spielraum für die Übertragung von Vermögen lassen.
Warum haben wir den Überblick erstellt?
Dass auf Erbschaften Steuern erhoben werden, führt immer wieder zu kontroversen und emotionalen Diskussionen. Im Mittelpunkt stehen dabei unterschiedliche Sichtweisen: Während die einen darauf verweisen, dass Erbschaften Vermögen ohne eigene Erwerbsleistung übertragen, wird zugleich darauf hingewiesen, dass dieses Vermögen häufig bereits zu Lebzeiten – teilweise mehrfach – besteuert wurde.
Dabei wird oft übersehen, dass nicht der gesamte Nachlass automatisch steuerpflichtig ist. Persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibeträge und sachliche Steuerbefreiungen können – je nach Konstellation – sehr große Beträge steuerfrei oder steuerlich entlastet übertragen lassen. Eine frühe Orientierung hilft, den Nachlass bewusst zu gestalten.
Was enthält der Überblick?
- Persönliche Freibeträge nach Steuerklassen
- Versorgungsfreibeträge und steuerliche Entlastungen für Kosten des Erbfalls
- Sachliche Steuerbefreiungen für Hausrat, Pflege, Mietwohnobjekte und Familienheim
- Verschonungsregeln für große Betriebsvermögen sowie Land- und Forstwirtschaft und deren Abschmelzung
- Fiktiver Zugewinnausgleich als häufig übersehener steuerlicher Hebel
Für wen ist der Überblick geeignet?
- Für Menschen mit Vermögen, die eine Übertragung zu Lebzeiten oder von Todes wegen planen
- Für Ehepaare und Familien, die ihre steuerlichen Möglichkeiten kennen möchten
- Für Unternehmer:innen und Immobilieneigentümer:innen, bei denen besondere Verschonungs- und Bewertungsregeln relevant sein können
- Für alle, die sich einen kompakten Überblick verschaffen möchten, bevor sie tiefer in die eigene Nachlassplanung einsteigen