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Ein merklicher Teil des Erbes verschwindet im System

Von einem Erbfall profitieren viele —
aber nicht immer die Gewünschten.

Vermögen entsteht über viele Jahre — oft verbunden mit klaren Vorstellungen bezüglich der Verwendung, auch über den Tod hinaus.

Dass Steuern und Kosten einen Nachlass bereits vor der Verteilung reduzieren, ist wenig überraschend. Weniger offensichtlich ist jedoch, wie viele Parteien außerhalb der Familie von einem Erbe profitieren — insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge greift.

Um diesen Umstand besser darzustellen, haben wir verschiedene Studien und Datenquellen zusammengeführt und quantifiziert, wer in welchem Umfang daran teil hat.

Hinweis zu Methodik und Quellen

Für die dargestellten Werte existiert keine umfassende, einheitliche Statistik. Gerade diese fehlende Transparenz ist Teil des Problems.

Daher haben wir eine Vielzahl einzelner Studien und Datenquellen unterschiedlicher Qualität zusammengeführt und auf eine gemeinsame Grundlage gebracht, um die Effekte vergleichbar zu machen.

Zusätzlich ist die Vermögensverteilung in Deutschland stark ungleich.

Die Ergebnisse stellen daher eher normalisierte Durchschnittswerte dar als einen typischen Einzelfall. Sie zeigen jedoch belastbar, in welcher Größenordnung verschiedene Parteien über alle Erbfälle hinweg an Nachlässen partizipieren.

Ø vererbtes Vermögen pro Erbfall (DE)

.000 €

Typische durchschnittliche Abflüsse pro Erbfall — vor der Nachlassverteilung: (proportional zur Höhe des Nachlasses)

  • Staat ~7.250 €
    Steuern — der Staat nimmt jährlich rund 8,5 Mrd. € aus Erbschaften und weitere 4,8 Mrd. € aus Schenkungen ein.
  • Notare, Nachlassgerichte und Steuerberater ~4.400 €
    Kosten für Immobilienüberschreibungen, Erbschein und Erbschaftssteuererklärung.
  • Banken, Finanzinstitute, Versicherungen, Systeme ~3.100 €
    Nicht wiedergefundene oder nicht geltend gemachte Nachlasswerte verbleiben in der Regel bei Finanzinstituten oder anderen Verwahrstellen.
  • Anwälte ~1.500 €
    Konflikte unter Erben führen häufig zu zusätzlichen Kosten, insbesondere durch anwaltliche Vertretung auf beiden Seiten.
  • Kirchen und Gemeinnützige Organisationen ~1.350 €
    Jährlich rund 4,5 Mrd. € an Zuschreibungen und Zuwendungen.

In Summe reduziert sich die effektive Erbschaft an die Nachkommen um ~17.600 € — etwa 4,8 %. Ein Betrag, der so selten geplant ist — sich durch vorausschauende Planung aber in vielen Fällen zumindest teilweise vermeiden lässt.

Rund jeder dritte Erbfall in Deutschland erfolgt ohne oder mit nur geringem übertragbarem Vermögen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dabei keine Kosten oder Risiken entstehen. Ein kurzer Blick ins Erbrecht hilft, die Zusammenhänge besser zu verstehen:

Erbrecht weltweit — Grundprinzipien und systematische Unterschiede

Erbrechtliche Systeme weltweit folgen ähnlichen Grundprinzipien, unterscheiden sich jedoch in ihrer konkreten Ausgestaltung.
Der wichtigste Unterschied liegt zwischen Civil Law (Europa) und Common Law (USA & UK) — insbesondere in der Rechtsnachfolge und der Haftung.

Testierfreiheit

Die Verteilung eines Nachlasses kann durch ein Testament frei bestimmt werden — vorbehaltlich gesetzlicher Grenzen.

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der die Verteilung in der Regel nach Verwandtschaftsgrad und Familienstruktur bestimmt wird.

Pflichtteil

Die nächsten Angehörigen haben oft Anspruch auf einen Pflichtteil, der auch mit einem Testament nur bedingt reduziert werden kann. In Deutschland beträgt der Pflichtteil in der Regel 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Rechtsnachfolge

Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger ein: Der Nachlass umfasst sowohl Vermögen als auch Verbindlichkeiten. Schulden und Verträge gehen vollständig auf die Erben über.

Erbantritt und Ausschlagung

Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden. Unterbleibt eine fristgerechte Ausschlagung, gilt die Annahme in der Regel automatisch; in der Praxis kann schon frühes, eindeutiges Handeln als Annahme gewertet werden.

Haftung

Als Rechtsnachfolger haften Erben grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sofern der Nachlass nicht ausreicht und keine beantragten Haftungsbeschränkungen greifen.

Hinweis: Kurzüberblick zur Einordnung, keine Rechtsberatung. Entscheidungen immer im konkreten Einzelfall mit qualifizierter Fachkraft prüfen.

Obwohl diese Grundprinzipien überschaubar sind, kennt sie nur ein kleiner einstelliger Anteil der Bevölkerung vollständig. Insbesondere die Aspekte zur Rechtsnachfolge, zum Erbantritt und zur Haftung sind vielen nicht bewusst.

Warum das kritisch ist:

  • Wer die Auffangregeln der gesetzlichen Erbfolge nicht kennt, kann sie nicht auf den eigenen Lebenskontext anpassen.
  • Wer den Nachlass nicht auf den eigenen Lebenskontext anpasst, verlässt sich auf die Auffangregeln.
  • Wer sich auf die Auffangregeln verlässt, ohne sie zu kennen, baut darauf, dass der Gesetzgeber den eigenen Fall ausreichend zum persönlichen Vorteil abgedeckt hat.
  • Wer sich auf die Auffangregeln verlässt, erklärt seine Nachkommen nicht nur zu Rechtsnachfolgern, sondern überlässt ihnen auch die Auslegung des letzten Willens und die Umsetzung – in einem deutlich engeren rechtlichen Rahmen.

Rund zwei Drittel der Erbfälle in Deutschland werden ohne Testament geregelt und folgen damit den Auffangregeln. Gleichzeitig kommt es in etwa einem Drittel der Fälle zu Konflikten unter den Erben, die im besten Fall nur Geld kosten – oder aber Familien entzweit.

Warum wir nicht handeln…

Die meisten Menschen strukturieren ihren Nachlass nicht rechtzeitig – nicht aus einer informierten und bewussten Entscheidung heraus, sondern aufgrund einer Kombination von Hürden auf zwei Ebenen:

Ebene 1: Warum viele gar nicht anfangen

Kein
Konkreter Anlass

  • Es gibt keinen definierten Zeitpunkt zum Handeln.
  • Keine Frist. Kein externer Druck.
  • Ohne Auslöser wird Handeln immer wieder verschoben.

„Nicht jetzt.“

Emotionale
Distanz

  • Der Tod bleibt abstrakt und weit weg.
  • Selbst klare Lebensereignisse — ein Todesfall in der Familie, überstandene Krankheit, Heirat, die Geburt eines Kindes — werden selten als Anlass zum Handeln wahrgenommen.
  • Besonders für jüngere und gesunde Menschen fehlt persönliche Dringlichkeit.

„Das betrifft mich noch nicht.“

Wahrgenommene
Irrelevanz

  • Vermögen wird unterschätzt.
  • Digitale Vermögenswerte gelten oft nicht als Teil des Nachlasses.
  • Verpflichtungen werden übersehen.

„Dafür habe ich noch zu wenig.“

Fehlendes
Bewusstsein

  • Regeln und Folgen sind nicht durchschaut.
  • Was auf dem Spiel steht, bleibt unklar; Konsequenzen werden unterschätzt.
  • Wert geht verloren — oft ohne dass es jemand bemerkt.

„Mir war die Tragweite nicht klar.“

In der Folge fangen die meisten Menschen gar nicht erst an — bis es zu spät ist.

Ein erheblicher Teil der Vermögensübertragung erfolgt ohne bewusste Planung

Die Verteilung erfolgt …

  • abseits persönlicher Beziehungen
  • unabhängig individueller Absichten
  • ohne Beachtung der Lebensumstände
  • nicht im Sinne des Erblassers

Vermögenswerte …

  • bleiben unentdeckt
  • sind nicht zugänglich
  • werden nicht geltend gemacht
  • gehen faktisch verloren

Kosten entstehen durch …

  • ineffiziente Verteilung
  • Streitigkeiten
  • administrative Hürden
  • fehlende Struktur

Selbst die dominierende Form der Testamente in Deutschland (Berliner Testament) adressiert maximal ein Drittel der Probleme.

Wer seinen Nachlass aktiv gestaltet, verwandelt diesen von einem passiven Ergebnis zur bewussten und optimierten Verteilung von Vermögen gemäß der eigenen Entscheidungen.

Aktuelle Entwicklungen und Zusammenhänge

Das Thema Nachlass ist nicht statisch.

Rechtliche Rahmenbedingungen, typische Fehler und strukturelle Zusammenhänge entwickeln sich kontinuierlich weiter – und sind in ihrer Gesamtheit schwer zu überblicken.

Wir fassen relevante Entwicklungen zusammen, stellen Zusammenhänge dar und ergänzen diese um konkrete Orientierungshilfen.